Gesplittete Abwassergebühr
Abwasser: Start in das Gebühren-Splitting
Bald separat Gebühren fürs Regenwasser - Im Gegenzug sinkt die Abgabe für das „echte“ Abwasser
Der Abwasserverband Rothach wird ab dem kommenden Abrechnungsjahr das Niederschlagswasser bei der Gebührenberechnung gesondert berücksichtigen.
Für die Berechnung der Gebühren galt bisher im Verbandsgebiet Rothach allein der Frischwassermaßstab. Dieser schlägt derzeit pro Kubikmeter mit 2,41 € zu Buche.
Die Anwendung des reinen Frischwassermaßstabes ist durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes überwiegend nicht mehr rechtmäßig.
Wird bei den Kosten der Abwasserbeseitigung ein Kostenanteil von 12% für die Niederschlagswasserbeseitigung überschritten, muss eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr mit unterschiedlichen Gebührenmaßstäben erhoben werden.
Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden weiterhin nach den Kubikmetern (m³) Frischwasserbezug umgelegt. Die Kosten für die Niederschlagsbeseitigung werden nach den Quadratmetern (m²) einleitender versiegelter Fläche berechnet.
Als „versiegelt“ gelten neben Dächern auch befestigte Hof-, Zufahrts- oder Parkflächen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn das Wasser von dort in die öffentliche Kanalisation gelangt. Wenn Regenwasser in einen Bach geleitet oder direkt und komplett auf dem Grundstück, etwa über eine Mulde, versickert wird, ist keine Gebühr fällig.
Je nach Oberflächenbeschaffenheit und Wasserdurchlässigkeit können folgende Faktoren zur Berechnung der einleitenden Fläche herangezogen werden. Eine durchlässige Oberfläche weist einen niedrigen Faktor auf. Die Werte wurden durch die Verbandsversammlung festgelegt.
Vollständig versiegelte Flächen, z. B. Asphalt, Beton, Teer, Gebäude - Faktor 0,9 stark versiegelte Flächen, z. B. Pflaster, Plattenbeläge, Verbundsteine, - Faktor 0,6 wenig versiegelte Flächen, z. B. Kiesflächen, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründach - Faktor 0,3 Versickerungsmulden - Faktor 0,1
Nachstehende Faktoren (Bonus) wurden für Zisternen festgelegt:
Gartenbewässerung (Standard) 8 m² je 1 m³ Zisternenvolumen Brauchwasserzisterne (Toilettenspülung etc.) 15 m² je 1 m³ Zisternenvolumen Retentionszisterne 11 m² je 1 m³ Zisternenvolumen
Für die Durchführung der Gebührentrennung ist die Ermittlung aller gebührenpflichtigen einleitenden Flächen im Verbandsgebiet erforderlich.
Nach Abschluss der Flächenermittlung wird der Betrag pro Quadratmeter versiegelter Fläche kalkuliert.
Auf lange Sicht soll die neue Verteilung auch den Anreiz geben, Flächen nur so stark zu versiegeln wie nötig. Eine ortsnahe Versickerung des Niederschlagswassers leistet nicht zuletzt auch einen aktiven Beitrag für den Hochwasserschutz und ist ein Gewinn für den Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufs und die Qualität unseres Grundwassers.
Online-Präsentation
Fachvortrag von Herrn Fassnacht (Ing.-Büro Fassnacht)

Broschüre zur gesplitteten Abwassergebühr

Flyer zur gesplitteten
Abwassergebühr