Gesplittete Abwassergebühr

Der Abwasserverband Rothach führte zum 01.01.2022 im gesamten Verbandsgebiet die gesplittete Abwassergebühr ein.

Die Abwassergebühr wird dabei nicht mehr nur nach dem Frischwassermaßstab erhoben, sondern ist bei der Gebührenberechnung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser zu unterscheiden und abzurechnen. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch erhoben. Deren Gebührensatz reduziert sich gegenüber der bisherigen Schmutzwassergebühr.

Die Niederschlagswassergebühr muss nach der tatsächlich versiegelten Fläche, von der in die öffentlichen Abwasseranlagen entwässert wird, berechnet werden und stellt keine zusätzliche Gebühr dar. Vielmehr werden lediglich die Gesamtkosten entsprechend dem Verursacherprinzip differenziert nach Schmutz- und Niederschlagswasser umverteilt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beiliegenden Merkblatt.

Bei anstehenden Fragen stehen wir unter der Telefonnummer 08381/9268-14 gerne zur Verfügung.